1. Anwendung
1.1 Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Berater Stefan Weiß (nachfolgend Berater genannt) und dem Klient als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Beraters, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Beratung) annimmt. Dazu gehören Übungen zur Erfassung der wirtschaftlichen Situation der Klienten, zur Selbsterfahrung und zur kognitiven Umstrukturierung.
1.3 Der Berater ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Beraters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.
2. Inhalt des Dienstvertrags
2.1 Der Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Klienten entsprechen, sofern der/die Klienten hierüber keine Entscheidung trifft.
2.2 Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Beratungs- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten.
Soweit der Klient die Anwendung derartiger Gespräche oder Maßnahmen ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das dem Berater gegenüber zu erklären.
3. Rechtliche Rahmenbedingungen des Beraters
3.1 Wirtschaftliche Beratung und Training zur Persönlichkeitsentwicklung sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde. Das Feststellen, die Heilung und Linderung von Krankheiten sind nicht Bestandteil der Beratung. Der Berater darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen. Die Beratung ist ausschließlich auf die Verbesserung und Optimierung der finanziellen und wirtschaftlichen Situation der Klienten ausgerichtet.
3.2 Wirtschaftliche Beratung und Training zur Persönlichkeitsentwicklung sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Klient trägt während des gesamten Beratungs- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Beratungs- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einer Beratung bzw. einem Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Ist der Veranstalter einer Gruppenberatung oder Gruppentrainings bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der Berater/Trainer, genießen die Klienten keinen Versicherungsschutz durch ihn.
4. Mitwirkung des Klienten
4.1 Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung bzw. ein Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.
4.2 Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Klienten bestimmend sein.
4.3 Der Berater ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Beratene die
Beratung- bzw. Trainingsinhalte verneint.
Auch der Klient hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.
5. Honorierung des Beraters
5.1 Der Berater hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Berater und dem Klienten vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Beraters aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.
5.2 Die Honorare sind über den auf der Webseite bereitgestellten Zahlungsanbieter Digistore24 vor jedem Termin von dem Klienten zu bezahlen. In Rechnung gestellte Honorare sind nach jedem Termin von dem Klienten innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn der Beratung bzw. des Trainings zu vereinbaren und im Beratungs- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.
5.3 Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen hat der Klient keinen Anspruch auf Rückerstattung des im Voraus gezahlten Betrages. Bei Rechnungslegung verpflichtet sich der Klient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.
In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Berater verlangt werden.
5.4 Termine, die von Seiten des Beraters abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Berater. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.
5.5 Wird ein Beratungs- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zzgl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.
6. Vertraulichkeit der Beratung
6.1 Der Berater behandelt die Daten des Klienten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.
6.2 Ziffer 6 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
6.3 Ziffer 6 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Berater oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
6.4 Der Berater führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Alle Beratungstermine werden über eine Videokonferenz geführt und mit voriger Zustimmung des Klienten aufgezeichnet und archiviert. Die Aufzeichnung dient der weiteren Ausarbeitung der Beratung und wird keinem Dritten zugänglich gemacht. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen auf Anfrage zu; auf eine Herausgabe der Aufzeichnungen verzichtet der Klient. Er kann jedoch vom Berater verlangen, die Aufzeichnungen nach Beendigung des Beratungsverhältnisses ordnungsgemäß und unwiderruflich zu löschen. Ziffer 6 Abs. 2 bleibt davon unberührt.
6.5 Sofern der Klient ein detailliertes Protokoll über das Beratung bzw. Training verlangt, erstellt der Berater dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
7. Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungs- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.